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Verluste im Tipico-Casino zurückfordern

Das Casino-Angebot von Tipico betreibt die Tipico Games Ltd (Malta) ohne österreichische Konzession. Verluste daraus sind rückforderbar – Sportwetten dagegen nicht.

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Erstprüfung kostenlos und unverbindlich. Honorar nur im Erfolgsfall.

Bei Tipico ist die Unterscheidung wichtiger als bei jedem anderen Anbieter, denn Tipico betreibt zwei getrennte Angebote über zwei getrennte Gesellschaften.

Das Casino-Angebot (Slots, Roulette, Blackjack, Live-Casino) führt die Tipico Games Ltd unter der maltesischen Lizenz MGA/B2C/129/2004, Type 1 — der Lizenzkategorie für Glücksspiel. Eine österreichische Konzession besteht nicht. In Österreich darf Online-Glücksspiel nur der Konzessionär anbieten; faktisch hat allein win2day eine solche Konzession. Wer ohne sie anbietet, handelt verbotenerweise. Der Spielvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig (§ 879 ABGB), die Einsätze sind damit rechtsgrundlos geleistet und bereicherungsrechtlich rückforderbar (§§ 1174 Abs 2, 1431 ABGB; OGH 1 Ob 229/20p, 7 Ob 155/23d).

Die Sportwetten laufen dagegen über die Tipico Co. Ltd unter einer eigenen Lizenz (MGA/B2C/101/2004, Type 2). Sportwetten sind kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes; Verluste daraus lassen sich nicht in gleicher Weise zurückfordern. Wer beides genutzt hat, sollte die Beträge getrennt angeben — geltend gemacht wird nur der Casino-Anteil.

Rückforderbar ist der Netto-Verlust aus dem Casino-Bereich, also Einzahlungen abzüglich Auszahlungen. Lässt er sich nicht genau beziffern, wird er über eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO beim Anbieter erhoben.

Anspruchsgegner im Überblick

BetreibergesellschaftTipico Games Ltd
SitzMalta
LizenzMalta (MGA/B2C/129/2004, Type 1 — Casino)
Österreichische Konzessionnein
RückforderbarNetto-Verlust aus Glücksspiel (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen); Sportwetten nicht

Wie die Rückforderung abläuft

1. Kostenlose Erstprüfung. Sie machen online Angaben zu Anbieter, ungefährer Verlusthöhe und Kontaktdaten. Wir prüfen den Fall und melden uns mit einer Einschätzung.

2. Vollmacht. Fällt die Prüfung positiv aus, unterschreiben Sie die Vollmacht online. Sie deckt zugleich die Datenauskunft beim Anbieter ab.

3. Außergerichtliche Rückforderung. Wir beziffern Ihren Netto-Verlust und fordern ihn gegenüber der Betreibergesellschaft ein. Ein Honorar fällt nur an, wenn tatsächlich Geld an Sie zurückfließt; bleibt die außergerichtliche Rückforderung erfolglos, entstehen Ihnen daraus keine Kosten. Eine gerichtliche Durchsetzung würden wir vorher gesondert mit Ihnen besprechen.

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Dauert etwa zwei Minuten.