PartyCasino und PartyPoker betreibt die Martingale Europe Limited (Malta) – eine andere Gesellschaft als bei bwin, mit denselben Folgen für die Rückforderung.
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PartyCasino und PartyPoker gehören zum selben Konzern wie bwin, werden aber von einer anderen Gesellschaft betrieben: der Martingale Europe Limited mit Sitz in Malta. Für die Rückforderung ist das kein Nebenschauplatz, sondern entscheidend — Schreiben und Vollmacht müssen den richtigen Rechtsträger benennen.
Eine österreichische Glücksspiel-Konzession hält auch diese Gesellschaft nicht. In Österreich darf Online-Glücksspiel nur der Konzessionär anbieten; faktisch hat allein win2day eine solche Konzession. Wer ohne sie anbietet, handelt verbotenerweise. Der Spielvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig (§ 879 ABGB), die Einsätze sind damit rechtsgrundlos geleistet und bereicherungsrechtlich rückforderbar (§§ 1174 Abs 2, 1431 ABGB; OGH 1 Ob 229/20p, 7 Ob 155/23d).
Bei PartyPoker ist zu beachten, dass Poker in Österreich als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes gilt. Verluste aus Pokerspielen sind damit grundsätzlich in gleicher Weise erfasst wie Verluste an Slots oder im Live-Casino.
Rückforderbar ist auch hier der Netto-Verlust — Einzahlungen abzüglich Auszahlungen. Zur Bezifferung dient, wenn nötig, die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO.
| Betreibergesellschaft | Martingale Europe Limited |
|---|---|
| Sitz | Malta |
| Lizenz | Malta (MGA/CRP/688/2019) |
| Österreichische Konzession | nein |
| Rückforderbar | Netto-Verlust aus Glücksspiel (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen); Sportwetten nicht |
1. Kostenlose Erstprüfung. Sie machen online Angaben zu Anbieter, ungefährer Verlusthöhe und Kontaktdaten. Wir prüfen den Fall und melden uns mit einer Einschätzung.
2. Vollmacht. Fällt die Prüfung positiv aus, unterschreiben Sie die Vollmacht online. Sie deckt zugleich die Datenauskunft beim Anbieter ab.
3. Außergerichtliche Rückforderung. Wir beziffern Ihren Netto-Verlust und fordern ihn gegenüber der Betreibergesellschaft ein. Ein Honorar fällt nur an, wenn tatsächlich Geld an Sie zurückfließt; bleibt die außergerichtliche Rückforderung erfolglos, entstehen Ihnen daraus keine Kosten. Eine gerichtliche Durchsetzung würden wir vorher gesondert mit Ihnen besprechen.
Dauert etwa zwei Minuten.