Diese Marken werden von der LC International Limited (Gibraltar) betrieben. Für österreichische Spieler ist im Einzelfall zu klären, mit welcher Gesellschaft der Vertrag zustande kam.
Jetzt kostenlos prüfen lassenErstprüfung kostenlos und unverbindlich. Honorar nur im Erfolgsfall.
Ladbrokes, Coral, Gala Casino, Gala Spins, Gala Bingo, Foxy Games und Foxy Bingo werden von der LC International Limited mit Sitz in Gibraltar betrieben, die eine britische Lizenz der UK Gambling Commission hält. Eine österreichische Konzession besteht nicht.
In Österreich darf Online-Glücksspiel nur der Konzessionär anbieten; faktisch hat allein win2day eine solche Konzession. Wer ohne sie anbietet, handelt verbotenerweise. Der Spielvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig (§ 879 ABGB), die Einsätze sind damit rechtsgrundlos geleistet und bereicherungsrechtlich rückforderbar (§§ 1174 Abs 2, 1431 ABGB; OGH 1 Ob 229/20p, 7 Ob 155/23d).
Bei diesen Marken ist allerdings eine Vorfrage zu klären, die bei den maltesischen Anbietern nicht auftritt: Die LC International Limited ist die Gesellschaft für den britischen Markt, und die Angebote sind aus Österreich derzeit nicht erreichbar. Ob ein österreichischer Spieler seinerzeit mit dieser oder mit einer anderen Konzerngesellschaft kontrahiert hat, lässt sich nicht pauschal beantworten — das gehört in die Einzelfallprüfung, bevor ein Schreiben hinausgeht.
Wer bei einer dieser Marken verloren hat, sollte den Fall deshalb prüfen lassen, aber damit rechnen, dass zuerst der richtige Vertragspartner festzustellen ist. Die Erstprüfung ist auch dann kostenlos.
| Betreibergesellschaft | LC International Limited |
|---|---|
| Sitz | Gibraltar |
| Lizenz | Vereinigtes Königreich (UKGC 54743) |
| Österreichische Konzession | nein |
| Rückforderbar | Netto-Verlust aus Glücksspiel (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen); Sportwetten nicht |
1. Kostenlose Erstprüfung. Sie machen online Angaben zu Anbieter, ungefährer Verlusthöhe und Kontaktdaten. Wir prüfen den Fall und melden uns mit einer Einschätzung.
2. Vollmacht. Fällt die Prüfung positiv aus, unterschreiben Sie die Vollmacht online. Sie deckt zugleich die Datenauskunft beim Anbieter ab.
3. Außergerichtliche Rückforderung. Wir beziffern Ihren Netto-Verlust und fordern ihn gegenüber der Betreibergesellschaft ein. Ein Honorar fällt nur an, wenn tatsächlich Geld an Sie zurückfließt; bleibt die außergerichtliche Rückforderung erfolglos, entstehen Ihnen daraus keine Kosten. Eine gerichtliche Durchsetzung würden wir vorher gesondert mit Ihnen besprechen.
Dauert etwa zwei Minuten.