CasinoClub wurde von der Martingale Malta 2 Limited betrieben; die Lizenz ist zurückgelegt, das Angebot eingestellt. Für die Rückforderung zurückliegender Verluste ist das kein Hindernis.
Jetzt kostenlos prüfen lassenErstprüfung kostenlos und unverbindlich. Honorar nur im Erfolgsfall.
CasinoClub wird nicht mehr betrieben; die Domain leitet heute auf ein anderes Angebot desselben Konzerns weiter. Betreiberin war die Martingale Malta 2 Limited mit Sitz in Malta, deren maltesische Lizenz inzwischen zurückgelegt ist.
Für frühere Spieler ändert das an der Rechtslage nichts. In Österreich darf Online-Glücksspiel nur der Konzessionär anbieten; faktisch hat allein win2day eine solche Konzession. Wer ohne sie anbietet, handelt verbotenerweise. Der Spielvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig (§ 879 ABGB), die Einsätze sind damit rechtsgrundlos geleistet und bereicherungsrechtlich rückforderbar (§§ 1174 Abs 2, 1431 ABGB; OGH 1 Ob 229/20p, 7 Ob 155/23d).
Dass ein Angebot eingestellt und eine Lizenz zurückgelegt wurde, beendet weder die Gesellschaft noch den Anspruch gegen sie. Entscheidend ist die Verjährung. Wer in zurückliegenden Jahren bei CasinoClub verloren hat, sollte den Fall deshalb prüfen lassen, statt ihn für erledigt zu halten.
| Betreibergesellschaft | Martingale Malta 2 Limited |
|---|---|
| Sitz | Malta |
| Lizenz | Malta (MGA/B2C/142/2007 — zurückgelegt) |
| Österreichische Konzession | nein |
| Rückforderbar | Netto-Verlust aus Glücksspiel (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen); Sportwetten nicht |
1. Kostenlose Erstprüfung. Sie machen online Angaben zu Anbieter, ungefährer Verlusthöhe und Kontaktdaten. Wir prüfen den Fall und melden uns mit einer Einschätzung.
2. Vollmacht. Fällt die Prüfung positiv aus, unterschreiben Sie die Vollmacht online. Sie deckt zugleich die Datenauskunft beim Anbieter ab.
3. Außergerichtliche Rückforderung. Wir beziffern Ihren Netto-Verlust und fordern ihn gegenüber der Betreibergesellschaft ein. Ein Honorar fällt nur an, wenn tatsächlich Geld an Sie zurückfließt; bleibt die außergerichtliche Rückforderung erfolglos, entstehen Ihnen daraus keine Kosten. Eine gerichtliche Durchsetzung würden wir vorher gesondert mit Ihnen besprechen.
Dauert etwa zwei Minuten.