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Verluste bei bwin zurückfordern

bwin wird in Österreich von der ElectraWorks Europe Limited (Malta) betrieben und hat keine österreichische Glücksspiel-Konzession. Was das für Ihre Verluste bedeutet, und wie die Rückforderung abläuft.

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Wer im Online-Casino von bwin gespielt und dabei verloren hat, kann diese Verluste in vielen Fällen zurückfordern. In Österreich darf Online-Glücksspiel nur der Konzessionär anbieten; faktisch hat allein win2day eine solche Konzession. Wer ohne sie anbietet, handelt verbotenerweise. Der Spielvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig (§ 879 ABGB), die Einsätze sind damit rechtsgrundlos geleistet und bereicherungsrechtlich rückforderbar (§§ 1174 Abs 2, 1431 ABGB; OGH 1 Ob 229/20p, 7 Ob 155/23d).

Anspruchsgegner ist nicht „bwin" als Marke, sondern die dahinterstehende Gesellschaft. Für das österreichische Angebot ist das die ElectraWorks Europe Limited mit Sitz in Malta, die eine maltesische Lizenz der MGA hält — eine österreichische Konzession ersetzt diese nicht.

Rückforderbar ist der Netto-Verlust: die Summe der Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen im maßgeblichen Zeitraum. Gewinne werden also gegengerechnet. Wer seinen Verlust nicht genau kennt, muss ihn nicht selbst ermitteln — die Höhe lässt sich über eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO beim Anbieter feststellen. bwin nimmt sich dafür erfahrungsgemäß einen vollen Kalendermonat Zeit; wer den Betrag bereits exakt beziffern kann, verkürzt das Verfahren deutlich.

Nicht rückforderbar sind reine Sportwetten-Verluste. Sportwetten unterliegen nicht dem Glücksspielgesetz, sondern dem Landesrecht. Wer sowohl im Casino als auch auf Sportwetten gespielt hat, gibt beide Beträge getrennt an; geltend gemacht wird nur der Glücksspiel-Anteil.

Anspruchsgegner im Überblick

BetreibergesellschaftElectraWorks Europe Limited
SitzMalta
LizenzMalta (MGA)
Österreichische Konzessionnein
RückforderbarNetto-Verlust aus Glücksspiel (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen); Sportwetten nicht

Wie die Rückforderung abläuft

1. Kostenlose Erstprüfung. Sie machen online Angaben zu Anbieter, ungefährer Verlusthöhe und Kontaktdaten. Wir prüfen den Fall und melden uns mit einer Einschätzung.

2. Vollmacht. Fällt die Prüfung positiv aus, unterschreiben Sie die Vollmacht online. Sie deckt zugleich die Datenauskunft beim Anbieter ab.

3. Außergerichtliche Rückforderung. Wir beziffern Ihren Netto-Verlust und fordern ihn gegenüber der Betreibergesellschaft ein. Ein Honorar fällt nur an, wenn tatsächlich Geld an Sie zurückfließt; bleibt die außergerichtliche Rückforderung erfolglos, entstehen Ihnen daraus keine Kosten. Eine gerichtliche Durchsetzung würden wir vorher gesondert mit Ihnen besprechen.

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